6.1. Zahlungsmethoden. Folgende Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung:
- Schweizer QR-Rechnung / Banküberweisung
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch exklusive Versandkosten. Bei Banküberweisung / QR-Rechnung ist der Rechnungsbetrag vor Versand vollständig auf das angegebene Konto zu leisten.
6.2. Zahlungsfrist bei QR-Rechnung. Bei Wahl der Zahlungsart „QR-Rechnung" verpflichtet sich der Kunde, den Rechnungsbetrag innerhalb von 4 Tagen ab Bestelldatum zu begleichen. Uns steht es frei, eine zusätzliche Kulanzfrist von 1 Werktag zu gewähren; Wochenenden und Feiertage werden entsprechend berücksichtigt (die Kulanzfrist verlängert sich in diesem Fall bis zum nächsten Werktag).
6.3. Verzug und Rücktrittsvorbehalt. Geht die Zahlung nicht innerhalb der in Ziff. 6.2. genannten Frist bei uns ein, gerät der Kunde ohne separate Mahnung in Verzug. Der Kaufvertrag und die Zahlungspflicht bleiben bestehen. POKEBOKA kann nach eigenem Ermessen am Vertrag festhalten und die Forderung durchsetzen oder ausdrücklich vom Vertrag zurücktreten. Eine ausbleibende oder verspätete Zahlung bewirkt keine automatische Stornierung und begründet kein kundenseitiges kostenloses Stornorecht. Bei einem ausdrücklich erklärten Rücktritt kann die Reservation beim Distributor entfallen.
6.4. Aufwandsentschädigung bei verspäteter Zahlung. Trifft eine Zahlung erst nach der bereits erfolgten Stornierung und Rückerstattung bei uns ein, wird für den dadurch entstehenden administrativen Rückabwicklungsaufwand (manuelle Zuordnung, Rückerstattung, Buchhaltung, Korrespondenz) eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch CHF 1.00, erhoben. Dieser Betrag wird direkt mit der an den Kunden zu leistenden Rückerstattung verrechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
6.5. Verrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. Ein Zurückbehaltungs- oder Verrechnungsrecht des Kunden besteht nur, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten anerkannt sind.
6.6. Weitere Ansprüche. Die Geltendmachung eines weitergehenden, tatsächlich entstandenen Schadens sowie gesetzlicher Verzugszinsen (Art. 104 OR) bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6.7. Zahlungspflicht bei Bestellung («Kostenpflichtig bestellen»). Der Kunde wird vor Abschluss des Bestellvorgangs im Checkout ausdrücklich auf die Zahlungspflicht hingewiesen. Der Bestell-Button ist eindeutig mit «Kostenpflichtig bestellen» beschriftet; zusätzlich bestätigt der Kunde per Checkbox aktiv, dass er einen kostenpflichtigen Kaufvertrag eingeht. Damit ist den Transparenz- und Informationspflichten nach Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG (unlauterer Wettbewerb im elektronischen Geschäftsverkehr) sowie Art. 1 ff. OR (Vertragsschluss) vollumfänglich Rechnung getragen. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde eine verbindliche und zahlungspflichtige Vertragserklärung ab. Der Vertrag kommt mit unserer Bestellbestätigung (Auftragsbestätigung / Rechnungs-E-Mail) zustande. Der Kunde ist ab diesem Zeitpunkt zur Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrages inkl. Versand-, Bearbeitungs- und allfälliger Zusatzgebühren verpflichtet, und zwar unabhängig davon, ob die Ware bei uns bereits vorrätig war oder wir sie erst beim Distributor / Lieferanten bestellen. Wir sind berechtigt, die bestellte Ware auf Grundlage der eingegangenen Bestellung unmittelbar beim Lieferanten zu ordern; dem Kunden entstehen bereits dadurch bindende Zahlungsverpflichtungen im Rahmen dieser AGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht im Schweizer Fernabsatz von beweglichen Sachen nicht (kein «Cooling-off» nach Schweizer Recht ausserhalb Haustürgeschäften gemäss Art. 40a ff. OR). Rückgaben sind ausschliesslich bei Mängeln oder Transportschäden möglich (Rückversand für den Kunden kostenlos) nach Massgabe von Ziff. 11 dieser AGB.
6.8. Inkasso und Betreibung. Bleibt eine fällige Zahlung trotz Verzug aus, sind wir berechtigt, die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten und/oder das Betreibungsverfahren nach Schweizerischem Recht (SchKG) einzuleiten. Sämtliche daraus entstehenden Kosten (Inkassogebühren, Betreibungskosten, Anwalts- und Gerichtskosten, Verzugszins gemäss Art. 104 OR von 5 % p. a.) gehen zulasten des in Verzug geratenen Kunden, soweit gesetzlich zulässig. Der Kunde erklärt sich mit der Weitergabe der zur Rechtsverfolgung notwendigen Personendaten an beauftragte Dritte (Inkassopartner, Betreibungsamt, Gericht) ausdrücklich einverstanden.
6.9. Storno durch den Kunden. Ein einseitiges Storno durch den Kunden nach Vertragsschluss ist ausgeschlossen, soweit die Ware bereits beim Lieferanten bestellt, versandt oder individualisiert wurde. Kulanzstornierungen können auf Anfrage gewährt werden; anfallende Bearbeitungs- und Rückabwicklungsgebühren gemäss Ziff. 6.4. bleiben vorbehalten. Für Vorbestellungen (Pre-Orders) gilt ausschliesslich und vorrangig die abschliessende Storno-Regelung in Ziff. 13.
6.10. Mahnspesen und Bearbeitungspauschale bei Betreibung oder Inkasso (beziffert). Befindet sich der Kunde gemäss Ziff. 6.3. in Verzug, ist POKEBOKA berechtigt, für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand folgende, ausdrücklich vereinbarte Pauschalen zu erheben:
- 1. Mahnung / Zahlungserinnerung: kostenlos
- 2. Mahnung: CHF 20.00
- 3. Mahnung (letzte Mahnung vor Einleitung der Betreibung bzw. vor Inkasso): CHF 30.00
- Einleitung des Betreibungsverfahrens nach SchKG oder Übergabe der Forderung an ein Inkassobüro: einmalige Bearbeitungspauschale von CHF 50.00 (wird nur einmal erhoben, unabhängig davon, welcher der beiden Wege gewählt wird)
POKEBOKA entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Forderung im Betreibungsverfahren nach SchKG oder über ein Inkassobüro durchgesetzt wird; in der Regel wird die Betreibung gewählt. Beide Wege lösen dieselbe einmalige Bearbeitungspauschale gemäss vorstehender Aufzählung aus; eine doppelte Erhebung ist ausgeschlossen.
Diese Beträge decken den internen Aufwand für Abklärung, Korrespondenz, Zahlungsüberwachung und Dossiererstellung und werden zusätzlich zum Rechnungsbetrag sowie zum Verzugszins von 5 % p. a. (Art. 104 OR) geschuldet. Sie werden pro Mahnstufe nur einmal erhoben. Die tatsächlichen Kosten des Betreibungsamts (Art. 68 SchKG), des Gerichts sowie einer allfälligen anwaltlichen Vertretung kommen gemäss Ziff. 6.8. hinzu und werden separat und belegbar in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist; POKEBOKA reduziert die Pauschale in diesem Fall entsprechend.